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Dann macht mal 18a!

Wie Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen ihrer Kommune mitreden (sollen)

Die Gestaltung des neuen Jugendclubs? Der Standort einer Skaterbahn? Bei solchen und anderen Entscheidungen sollen Kinder und Jugendliche mitreden. Aber wie – das ist drei Jahre nach Einführung des Paragrafen 18a vielerorts in Dahme-Spreewald immer noch unklar.

 

Von Dörthe Ziemer

 

#machtmal18a – So bunt die Instagram-Posts unter diesem Hashtag sind, so vielfältig ist die Ausgestaltung des Paragrafen 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung in den Städten und Gemeinden. Der Paragraf ist vor drei Jahren eingeführt worden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen verbindlicher zu gestalten. Fortan waren Kommunen verpflichtet, die Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrer Hauptsatzung zu verankern und durchzuführen und schon dabei Kinder und Jugendliche zu fragen, wie sie sich einbringen möchten.

 

#machtmal18a – Der Hashtag ist zugleich die klar formulierte Erwartung junger Menschen an ihre Kommunen, Möglichkeiten der Beteiligung neu zu entwickeln. Denn Bürgerbeteiligung ist in ganz formalen Verfahren (Einwohnerfragestunde, Offenlegungen von Plänen, Bürgerentscheide), aber auch freien Varianten (Diskussionsrunden, Online-Umfragen) schon längst möglich. Das passt jedoch nicht unbedingt zur Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen.

 

#machtmal18a – Für viele Kommunen ist dieser Hashtag letztlich aber auch Ausdruck dessen, dass sie mit einer neuen, auf Landesebene geschaffenen Regelung sich selbst überlassen werden. Entsprechend unterschiedlich wird der Paragraf umgesetzt: mal als Ressourcen bindende Pflicht, mal ernst gemeint und selten zufriedenstellend gut gekonnt, wie unsere Recherchen im Landkreis Dahme-Spreewald zeigen.

 

Was ist eigentlich: Kinder- und Jugendbeteiligung?

Video: Karen Ascher

 

Was hat der neue Paragraf gebracht?

Auf die Frage, was die Einführung des Paragrafen 18a gebracht habe, hat Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke eine einfache Antwort: „Bisher konnte ich in diesem Bereich keinen Fortschritt erkennen.“ Die Hauptsatzung der Gemeinde wurde im Herbst 2020 geändert und enthält Gespräche, Diskussionsrunden und Workshops als mögliche Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – zusätzlich zu den üblichen Formen der Beteiligung, die allen Einwohnern offensteht. Konkrete Projekte, die auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zielen, kann der Bürgermeister indes nicht nennen.

 

Ähnlich sieht es im Landkreis Dahme-Spreewald aus. Dort wurde die Hauptsatzung im Frühjahr 2019 durch einen Paragrafen zur Kinder- und Jugendbeteiligung ergänzt. Danach ist – neben vielen anderen Möglichkeiten – den Mitgliedsverbänden des Kreisjugendringes und dem Kreisschülerrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor Maßnahmen getroffen und Beschlüsse gefasst werden, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. „Nach nunmehr zwei Jahren kann festgestellt werden, dass die vom Kreistag gewählte Form der Beteiligung nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, da bisher zu keinen Vorlagen des Kreistages Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen der bestimmten VertreterInnen erfolgt sind“, teilt Pressesprecherin Kathrin Veh mit.

 

Der Paragraf 18a der Kommunalverfassung muss in den Hauptsatzungen der Kommunen verankert werden.

 

Wie kommen also jene, die beteiligen müssen/wollen, und jene, die beteiligt werden sollen/wollen, zusammen? Darüber ist zu Jahresbeginn in den Gremien des Kreistages eine Diskussion entstanden, die am Ende zu einer „echten Kinder- und Jugendbeteiligung im Landkreis“ führen soll. So formulierte es Thomas Thiele, Vorsitzender des Kreisjugendrings, im März im Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Nach seiner Einschätzung seien in den vergangenen zwei Jahren vonseiten der Kreisverwaltung lediglich Versuche zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unternommen worden. Sein Fazit ist im Ausschussprotokoll nachzulesen: Immer, wenn die Erwachsenenwelt versuche, mit ihren Mechanismen den jungen Menschen ihre Welt aufzuzwingen und sage ‚kommt: Wir beteiligen euch jetzt hier‘, würden sich die Erwachsenen wundern, dass die Beteiligung nicht funktioniert. Die Kinderwelt sehe anders aus.

 

Die Befunde aus Schulzendorf und dem Landkreis Dahme-Spreewald kann Michael Rocher vom Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg nur bestätigen: „In etwa 70 Prozent der Brandenburger Kommunen wurde die Hauptsatzung zwar geändert, danach passierte aber nicht viel. Bei zehn Prozent läuft es richtig gut, etwa 20 Prozent sind in der Findungsphase“, berichtet er. „Der Paragraf hat auf jeden Fall überall zum Nachdenken angeregt“, schätzt Michael Rocher ein. „Man überdenkt Abläufe und Strukturen, öffnet neue Dialogformen.“ Das sei die Stärke des Paragrafen gewesen: Dialoge darüber zu ermöglichen, wie Beteiligung funktionieren soll.

Im Test: Formen der Beteiligung

Das Ausprobieren dessen, was funktionieren könne, hat in den Kommunen im Landkreis längst begonnen. In Mittenwalde und Bestensee steckt die Kinder- und Jugendbeteiligung zwar „noch in den Kinderschuhen“, wie Janine Ostwald aus dem Bereich Bürgerservice Mittenwalde und Bestensees Pressesprecher Roland Holm gleichlautend mitteilen. Aber Möglichkeiten der Beteiligung habe es bereits gegeben: Beim Erweiterungsbau der Grundschule Mittenwalde hatten die Schüler/innen die Möglichkeit Bilder zu malen, wie ihre Schule aussehen soll. Bei der Neuvergabe der Mittagsverpflegung konnten drei Kinder am Probeessen teilnehmen. In Bestensee wurden die Kinder in der Grundschule am Bau des Spielplatzes beteiligt, indem sie Ideen für Spielgeräte einbringen konnten. Im Jugendbereich können die Jugendlichen bei der Gestaltung des Jugendclubs mitreden. Doch konkrete Strukturen zur Beteiligung müssen in beiden Kommunen erst noch aufgebaut werden. In Bestensee soll den Jugendlichen ein größeres Beteiligungsrecht in Form eines Jugendclubbeirates eingeräumt werden.

 

In Luckau habe der neue Paragraf 18a lediglich etwas in einem Gesetzestext verankert, „was von je her gelebte Praxis hier in Luckau war/ist“, schätzt Hauptamtsleiterin Birgit Lehmann ein. Bereits vor der Einführung des Paragrafen habe es den Kinder- und Jugendstammtisch gegeben. Die Sozialarbeit unterstütze die Kinder und Jugendlichen und in den Ortsteilen seien die Ortsvorsteher Ansprechpartner. Darüber hinaus habe die Verwaltung gemeinsam mit den Sozialarbeiter/innen versucht, Kinder und Jugendliche an politische Themen und Gremien heranzuführen (u.a. durch Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien und Nutzung der Kinder- und Jugendfragestunde). „Im Oktober 2018 beteiligten sie sich an den Denkwerkstätten zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept auf dem Luckauer Schlossberg“, so die Hauptamtsleiterin.

 

Wie wichtig Ansprechpartner vor Ort sind, zeigt sich auch im Amt Unterspreewald. „Wir haben in jeder unserer zehn Gemeinden einen Ansprechpartner aus den Reihen der Gemeindevertreter gewonnen“, sagt Hauptamtsleiterin Tina Lüben. Außerdem gebe es für in jeder Gemeindevertretersitzung eine Fragestunde für Kinder und Jugendliche. Die Treffen vor Ort werden eigenständig koordiniert und ausgewertet. Nun stehe noch die Verankerung in der neuen Hauptsatzung an.

 

Die Stadt Lübben Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) habe bereits vor der Einführung des Paragrafen die Einbeziehung von Kindern und Jugend als Pflichtaufgabe angesehen, teilt Pressesprecherin Bettina Möbes mit. Zur Umsetzung des Paragrafen 18a konnten bei der Kinder- & Jugendkonferenz „JubeLN“ im März 2019 Jugendliche den Entwurf mitgestalten. Neben der Konferenz werden unter dem Dach „JubeLN“ (Jugend bewegt Lübben) Aktionen rund um die Kinder- & Jugendbeteiligung gebündelt, die auf der städtischen Webseite und auf Instagram (@_jubeln_) sichtbar sind. „Vor allem die Nutzung der sozialen Netzwerke soll den Kontakt zu den Jugendlichen erleichtern und mögliche Hemmschwellen zur eigenen Beteiligung abbauen“, sagt Bettina Möbes.

 

Gleichwohl scheint es in Lübben den Wunsch nach festeren Strukturen zu geben – etwa in Form eines Jugendparlamentes, in dem alle Klassensprecher der Lübbener Schulen vertreten sind. Dies geht aus dem Protokoll des Hauptausschusses im Juni hervor, in dem Frank Selbitz von der Fraktion Pro Lübben auf entsprechende Äußerungen von Jugendlichen verwies. Das Thema solle, einigten sich die Ausschussmitglieder, in den Fraktionen und Gremien weiter beraten werden.

Jugendbeirat als Königsdisziplin?

Wenn von festeren Strukturen in der Kinder- und Jugendbeteiligung, etwa in Form eines Beirates, gesprochen wird, schauen Akteure wissbegierig nach Königs Wusterhausen. Dort gibt es seit 2015 einen aktiven Jugendbeirat. „Mit der Umsetzung sind wir sehr zufrieden“, sagt Lambert Wolff, seit 2017 Vorsitzender. „Unser Gremium hat aktives Teilnahme-Recht an allen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Gremien. Wir können Anträge einbringen und haben Rederecht. Wir können selbst sachkundige Einwohner in die Ausschüsse entsenden und an allen Ortsbeiratssitzungen teilnehmen.“ So waren die Jugendlichen u.a. an der Sozialraumkonzeption der Stadt beteiligt, in deren Rahmen der Bau eines Jugendhauses angeregt wurde.

 

Der Jugendbeirat Königs Wusterhausen mit Lambert Wolff (hinten links). Foto: Jugendbeirat KW

 

Entstanden ist das Gremium bereits 2007 auf Initiative von Stadtverordneten. „Damals gab es eine Ausschreibung für die Teilnahme im Jugendbeirat – wer gern mitmachen wollte, war dabei“, erklärt Lambert Wolff. Da habe es jedoch keine große Resonanz gegeben, es wurde wenig mitentschieden. „2015 gab es dann die erste Jugendkonferenz, seitdem haben wir mehr Kontinuität.“ Diese Konferenz sei der wichtigste Punkt bei der Schaffung einer Struktur, sagt Lambert Wolff: „Dorthin kommen Delegierte aus allen Schulen, die wiederum vor Ort gewählt und entsandt werden.“ Damit sei sichergestellt, dass möglichst viele gesellschaftliche Schichten abgedeckt sind.

 

Eine der Kinder- und Jugendkonferenzn in Königs Wusterhausen. Foto: Jugendbeirat KW

 

„Was aus so einer Konferenz entsteht, ob ein Beirat oder etwas anderes, hängt vom Wollen und den Ideen der Jugendlichen ab“, schätzt er ein. „Das Heft des Handelns sollte jedoch nicht von den Jugendlichen ausgehen, denn viele wollen sich beteiligen, wissen aber gar nicht, wie.“ Eine Frage, die das nun entstandene Gremium jedoch immer wieder beschäftigt: Inwiefern muss der Jugendbeirat professionelle politische Arbeit leisten? „Die Arbeit in den politischen Gremien ist sehr trocken und hat teilweise nichts mit der Lebensrealität der Jugendlichen zu tun“, berichtet er. „Deshalb versuchen wir, Jugendliche zu entsenden, denen die Gremienarbeit Spaß macht und die dort auch wirklich etwas sagen. Da muss man sich reinfuchsen.“ Unterstützung werde dabei durch Seminare, Workshops und die Zusammenarbeit mit Verwaltungsmitarbeitern und Stadtverordneten gegeben. Andere Engagierte können sich bei Veranstaltungen und anderen Projekten einbringen.

Beteiligung: Einfach machen lassen!

Schaut man sich die verschiedenen Stufen von Beteiligung einmal an – von reiner Information auf der untersten Stufe über Einbeziehung (etwa durch eine Umfrage) in der Mitte bis zu eigenständiger Entscheidung auf der obersten (siehe auch Video) – findet sich der Jugendbeirat in Königs Wusterhausen auf einer der obersten Stufen wieder. Am Ende komme es jedoch auf die konkrete Beteiligungserfahrung an, sagen Dana Tschöpel und Ulrike Rippa von Jugendaktionsteam Lübben, das Kinder und Jugendliche sowohl an den Schulen als auch an selbstverwalteten Jugendclubs, in der Freizeiteinrichtung „die insel“ und auf der Straße begleitet.

 

Diese Beteiligungserfahrung kann auf vielen verschiedenen Ebenen gesammelt werden, nicht nur auf der politischen – etwa im selbstverwalteten Jugendclub beim eigenständigen Beschaffen eines Sofas oder beim gemeinsamen Bau eines Zaunes. „So eine Eigeninitiative macht etwas mit den jungen Menschen. Entscheidend ist, die Jugend vorher reinzuholen und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie etwas selbst mitgestalten können. Kontraproduktiv ist es, etwas hinzustellen und zu fordern, dass alle dankbar sind und es pfleglich behandeln“, berichten die beiden Frauen, die selbst in Lübben aufgewachsen sind und sich als Jugendliche eingebracht haben.

 

„Beteiligung findet statt, ohne dass man dieses Wort benutzt“, sagt Dana Tschöpel. Ulrike Rippa ergänzt: „Was der Paragraf 18a gemacht hat, ist, Erwachsene zu zwingen, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Sie hätten sich selbst beteiligen sollen.“ Ähnlich sieht es Thomas Thiele vom Kreisjugendring: Die Idee, die Kinder- und Jugendbeteiligung zu verankern, sei nicht von unten nach oben gewachsen. Man habe die Idee umgesetzt und den Kommunen dann gesagt: „macht mal“. Diese hätten dann, so die Beobachtung von Ulrike Rippa, häufig keine Vorstellung, wie das gehen soll – das demotiviere sie.

Kreatives Scheitern in den Kommunen?

„Kreatives Scheitern“ nennt es Sven Herzberger, Bürgermeister von Zeuthen und Vorsitzender der Kreisarbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes, in der alle Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises vertreten sind. „Ich verstehe den Leidensdruck, der da war, als der Paragraf beschlossen wurde“, räumt er ein. In vielen Kommunen sei einfach zu wenig passiert in Sachen Kinder- und Jugendbeteiligung. Dennoch seien viele Kommunen jetzt damit überfordert. „Ich hätte mir gewünscht, dass das vom Land besser vorbereitet wird“, so Sven Herzberger. Stattdessen müssten die Kommunen den Beschluss des Landtages nun einfach ausbaden. Zeuthen habe in dem Feld bereits Erfahrungen gesammelt, „aber damit das funktioniert, müssen die jungen Menschen das wollen, und wir müssen ihnen die Plattform bieten, damit sie herausfinden, was sie wollen“.

 

Und das müsse nicht in jedem Fall eine Struktur aus der Erwachsenenwelt sein wie ein Parlament oder ein Beirat, so die Sozialarbeiterinnen der „insel“. „Wir sagen immer: Schaut, was die jungen Menschen überall leisten. Das ist das, was sie freiwillig einbringen, was sie selbst wollen“, sagt Dana Tschöpel. Dazu gehöre auch zu akzeptieren, wenn ein Angebot mal nicht funktioniert. „Die heutigen Bemühungen werden in drei-vier Jahren Früchte tragen“, ist sie sich sicher. „Die jungen Menschen werden sich nicht von heute auf morgen begeistern lassen. Wenn erste Erfahrungen gemacht sind, dann wird es leichter.“

 

Das unterstreicht Michael Rocher als beratender Fachmann vom Kompetenzzentrum: „Kommunen müssen den Jugendlichen etwas anbieten, was sie hinführt, was sie ihre Fähigkeiten entwickeln lässt.“ Kommunalverwaltungen sei häufig nicht bewusst, dass Beteiligung und Kommunalpolitik nicht gleichzusetzen sind, also dass Beteiligung nicht die Beteiligung in der Stadtverordnetenversammlung oder in Ausschüssen meint. „Ausschüsse sind sogar eher beteiligungsfeindlich. Dort zu sprechen, ist auch für Erwachsene schwierig“, sagt er. „Es braucht eine andere Form. Aber sich da reinzudenken, ist für Kommunen super schwierig.“

Professionelle Begleitung ist notwendig

Deshalb komme es darauf an, die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen – am besten mit einer eigenen Stelle in jeder Verwaltung. Das schätzt auch Markus Mücke für Schulzendorf ein: „Die Gemeinde benötigt Fachkräfte, die Kontakte zu Kindern und Jugendlichen herstellen können und diese an ihren Treffpunkten (Schule) aufsuchen.“ Solche Mitarbeiter müssten auch verwaltungsintern Überzeugungsarbeit leisten, fordert Ulrike Rippa: „Das ist die klassische Schnittstellenarbeit: jemand, der den Sachgebietsleitern hinterherrennt – das wäre die Aufgabe in den ersten Jahren. Derjenige muss PR für Beteiligung machen und gemeinsam mit der Verwaltung überlegen, wie man sein Thema platziert.“

Inzwischen gibt es mehr hauptamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte in Brandenburg als vor Einführung des Paragrafen 18a – ein weiter wichtiger Punkt, findet Michael Rocher. Er empfiehlt, mithilfe solcher Stellen oder Stellenanteile eine nachhaltige Beteiligungsstrategie zu entwickeln: „Das bedeutet, die Beteiligung nicht einfach auf die Jugendarbeit abzuschieben, sondern als Kommune den Prozess selbst zu steuern.“ Nachhaltigkeit werde durch eine klare Rollenverteilung erreicht: Die Kommune ist Initiator und Steuermann, die Jugendarbeit ist die Mittlerin und die Jugendlichen schließlich können sich ihrer Lebenswirklichkeit entsprechend einbringen. „Wenn das gewährleitet ist, funktioniert Beteiligung auf Augenhöhe und über Jahre.

 

In Königs Wusterhausen haben die Mitglieder des Jugendbeirates in der Verwaltung für organisatorische Belange einen festen Ansprechpartner im Hauptamt. „Und wir können jederzeit in der Verwaltung anrufen, Termine machen und uns mit konkreten Personen treffen, um Fragen zu klären.“ Das laufe zwar „unterschiedlich gut“, sagt Lambert Wolff. Er sei aber zuversichtlich, dass das nach der Wahl der neuen Bürgermeisterin besser werde. Für diese Arbeit steht dem Beirat ein Budget für allgemeine Ausgaben wie Bürokosten oder Flyer 5.000 Euro zur Verfügung, für Veranstaltungen noch einmal 8.000 Euro.

 

Auch Partys gehören zur Kinder- und Jugendbeteiligung dazu - organisiert von der Zielgruppe. Foto: Jugendbeirat KW

 

Dafür investieren die Beiratsmitglieder auch ziemlich viel Zeit in ihre Aufgabe. Bei Lambert Wolff sind es im Schnitt fünf Stunden pro Woche. „Die Möglichkeit, sich als Jugendliche in dieser Form zu beteiligen, ist ein großes Privileg“, schätzt er ein. „Wir können mit unserem Gremium zeigen, welches unsere Themen sind.“ Über Königs Wusterhausen hinaus ist der Beirat in Netzwerken aktiv, um sich mit anderen Kommunen, aber auch mit der Landes- und Bundesebene auszutauschen. „Wir wollen den Kommunen, die noch zögerlich sind, zeigen, wie es gehen kann. Das ist ja kein Hexenwerk.“ Seine persönliche Motivation, sagt der 20-jährige Vorsitzende, sei es, Jugendlichen Politik näher zu bringen. „Im Kommunalen fängt es an, vor der Haustür werden Entscheidungen getroffen, und da lohnt es sich, sich einzubringen.“

 

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Veröffentlichung

Do, 12. August 2021

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