Abkühlungsfrist
Am Mittwoch stimmt der Kreistag darüber ab, ob die Erste Beigeordnete Susanne Rieckhof abgewählt ist. Die Fraktionen haben die „Abkühlungsfrist“ unterschiedlich genutzt. Nur eine hat Akteneinsicht beantragt. Derweil äußert sich Altlandrat Martin Wille.
Eine Analyse von Dörthe Ziemer
Offiziell sagt niemand etwas in laufenden Verfahren. Doch die Gerüchteküche brodelt und Telefondrähte glühen. Mittendrin: eine schweigende Susanne Rieckhof. Es steht zu befürchten, so sagen es politische Wegbegleiter, dass sie im Falle einer Abwahl ihre Versorgungsbezüge* verliert, wenn sie zu viel sage. Immerhin ist sie beurlaubt, was ihr verbietet, Dienstgeschäfte zu führen, im Namen des Landkreises zu handeln und Erklärungen abzugeben oder den Landkreis in anderer Weise öffentlich zu vertreten oder zu repräsentieren. So hatte es Landrat Sven Herzberger (parteilos) Anfang September in einer Mail an die Mitarbeiter formuliert.
Mehrere Vorwürfe stehen im Raum: Die Erste Beigeordnete und Vizelandrätin Susanne Rieckhof (SPD) soll an Gesprächen mit Unternehmen in den Räumen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald (WfG) beteiligt gewesen sein, in denen es auch um die finanzielle Unterstützung ihres Landratswahlkampfes gegangen sei. Außerdem soll sie eine „schwerwiegende innerdienstliche Fehlleistung“ ihrem Vorgesetzten Landrat Sven Herzberger gegenüber begangen haben. Die Gerüchteküche sagt, Susanne Rieckhof soll die Löschung einer an Sven Herzberger gerichteten E-Mail veranlasst haben. Seit Ende vergangener Woche wird ihr vorgeworfen, Dienstwagen und Fahrer unrechtmäßig genutzt zu haben. Darüber berichtete die Märkische Allgemeine. Nach Wokreisel-Informationen gibt es Sachverhalte, die zur Beurteilung der Vorwürfe wesentlich sind, aber keine Rolle in der Berichterstattung spielen.
Sven Herzberger (r.) und Susanne Rieckhof. Fotos: Karen Ascher
Eine Chance, sich zum ersten Vorwurf zu äußern, hätte Susanne Rieckhof bei einem Sonderkreistag am 4. September gehabt, denn als Beigeordnete hat sie dort Rederecht. Die Sondersitzung ist von der AfD-Fraktion am 26. August beantragt worden, nachdem die Vorwürfe im Zusammenhang mit der WfG bekannt geworden waren. Am 1. September ist Susanne Rieckhof beurlaubt worden. Der dafür maßgebliche Vorwurf einer „schwerwiegenden innerdienstlichen Fehlleistung“ lag da schon mehrere Monate zurück, die Kenntnisnahme durch den Landrat einen Monat. Die Beurlaubung führte dazu, dass Susanne Rieckhof aus ihrem Jahresurlaub nicht mehr in die Kreisverwaltung zurückkehrte und an der Sondersitzung des Kreistages nicht teilnehmen konnte. Gegen die Beurlaubung ist Susanne Rieckhof vorgegangen, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Mit dem Urteil sei nicht festgestellt, dass die Vorwürfe zuträfen, sondern lediglich im Raum stünden, so ihr Anwalt David Hofferbert.
Bis heute gibt es kaum Erkenntnis in der Sache: Was genau ist dran an den Vorwürfen, wie hat sich alles zugetragen und welche Motive könnten die handelnden Personen bewogen haben? Das ist Sache der Straf- und Disziplinarbehörden, doch weder die Staatsanwaltschaften Neuruppin und Cottbus noch das Innenministerium äußern sich. Immerhin war zu erfahren, dass die Ermittlungsakte der Polizei, die wegen eines möglichen Vergehens gemäß Paragraf 303a Strafgesetzbuch (rechtswidriges Löschen von Daten) ermittelte, zurück an die Staatsanwaltschaft gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wird üblicherweise bei Korruptionsverdacht eingeschaltet. Das Innenministerium schließlich hat darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorliegen. Susanne Rieckhof hatte dies Ende August selbst beantragt.
Und so steht vor allem die Sichtweise von Landrat Sven Herzberger im öffentlichen Bewusstsein. Für ihn sei „aufgrund der Vorfälle eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der ersten Beigeordneten nicht mehr möglich“, teilte er mit. Deshalb habe auch er einen Abwahlantrag beim Vorsitzenden des Kreistages eingereicht, was eigentlich gar nicht nötig war. Denn zuvor hatten 32 Kreistagsabgeordnete bereits so einen Antrag unterschrieben – Mitglieder der Fraktionen CDU/FDP/Bauern/StdD, UBL, BVB/Freie Wähler und AfD. Nicht unterschrieben haben die gesamte Fraktion SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS und von der Fraktion CDU/FDP/Bauern/StdD Jens Graßmel, Heiko Terno, Carsten Peters sowie Lutz Krause (UBL), Patrick Franke (Die Partei) und Matthias Keßel (AfD). Derweil hatte noch Dirk Knuth (BVB / Freie Wähler) unterschrieben, der wegen seines Bürgermeisteramtes in Mittenwalde sein Kreistagsmandat inzwischen niedergelegt hat.
Für seine Fraktion sei es nachvollziehbar, so Björn Lakenmacher (CDU), dass der Landrat das Vertrauen zu Susanne Rieckhof als Stellvertreterin verloren habe. „Als Mitglieder des Kreistages tragen wir Verantwortung für die Funktionalität der Kreisverwaltung“, sagt er. Diese „steht und fällt damit, dass die Mitglieder der Verwaltungsspitze vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Für Thomas Irmer (SPD) reicht das nicht aus. „Da ich den Vorwurf nur aus der Erzählung des Landrats kenne, wäre abzuwarten was ein Urteil feststellt“, teilt er mit. Erst dann könne man „nach hinreichender Bewertung der Sach- und Rechtslage einen Abwahlantrag ableiten“.
Abstimmung in der jüngsten Kreistagssitzung. Foto: Dörthe Ziemer
Da das Amt der Ersten Beigeordneten ein Wahlamt ist, die Person also durch den Kreistag gewählt wird, kann auch jederzeit eine Abwahl stattfinden. Dazu müssen keine bestimmten Gründe vorliegen, also keine konkreten Dienstvergehen. Mindestens zwei Drittel (also 38) aller Kreistagsabgeordneten müssen (nach dem schriftlichem Antrag) in offener Abstimmung für die Abwahl sein. Über den Antrag wird ohne Aussprache abgestimmt, d.h., alles, was zu diesem Antrag führte, wird nicht in der Öffentlichkeit diskutiert – da, siehe oben, nicht mal ein konkretes Dienstvergehen vorliegen muss. Dies entspreche dem „Wesen des Instituts kommunaler Wahlbeamter“, heißt es in einer Kommentierung zur Brandenburgischen Kommunalverfassung („Potsdamer Kommentar“, hrsg. von Michael Muth). Ebenso kann der in Abwahl stehende Beigeordnete nicht auf einer öffentlichen Anhörung bestehen.
Gleichwohl ist, so heißt es im selben Kommentar zur Kommunalverfassung, dem Beigeordneten Gelegenheit zu geben, „sich vor der Beschlussfassung Gehör zu verschaffen“. Die vorgeschriebene Frist von sechs Wochen zwischen dem Antrag auf Abwahl und der dann einzuberufenden Kreistagssitzung heißt auch „Abkühlungsfrist“. In dieser soll sich das Gremium, in dem Fall der Kreistag, auf sein „Abstimmungsverhalten unter Zurückstellung von Emotionen“ vorbereiten. Gespräche zwischen den Abgeordneten und dem Beigeordneten seien „nicht ausgeschlossen“, auch der Sachverhalt könne in einer Sitzung des Gremiums diskutiert werden. Dies setzt voraus, dass der mit der Abwahl konfrontierte Beigeordnete über den Antrag informiert ist. Wann die Kreisverwaltung Susanne Rieckhof offiziell in Kenntnis dazu gesetzt hat, hat sie auf Wokreisel-Nachfrage nicht mitgeteilt. Auch der Kreistagsvorsitzende Olaf Schulze konnte dazu keine Angaben machen.
„Wir sehen uns mithin vollständig in die Lage versetzt, den Sachverhalt, welcher zum Verlust des Vertrauens seitens des Landrates geführt hat, beurteilen zu können.“
Björn Lakenmacher (CDU)
„Ich unterstütze keine Abwahl nur aufgrund von im Raum stehenden Vorwürfen. „Die Ergebnisse des Disziplinarverfahrens und des Gerichtsverfahrens gilt es in jedem Fall abzuwarten.“
Andrea Lübcke (Grüne)
Die Fraktionen sind unterschiedlich mit der „Abkühlungsfrist“ umgegangen. Die Erwartung von CDU/FDP/Bauern/StdD und BVB/Freie Wähler war es, dass sich Susanne Rieckhof ihnen gegenüber erkläre. Die UBL führte „gerichtliche und dienstrechtliche Belange“ an, weshalb Aussagen nicht zielführend seien. Frank Selbitz (UBL) versicherte kurz vor dem Abwahlantrag, „dass die entsprechenden Inhalte innerhalb der Fraktion behandelt und gewertet werden“. Björn Lakenmacher (CDU) teilte zu diesem Zeitpunkt mit, dass sich seine Fraktion „hinreichend und ausführlich unterrichtet“ sehe und keine Anhaltspunkte habe, „an den Darstellungen und der Schilderung des zugrunde liegenden Sachverhaltes“ durch den Landrat zu zweifeln. Man sehe sich „vollständig in die Lage versetzt“, den Sachverhalt beurteilen zu können. Für die Fraktion SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS teilte die Fraktionsvorsitzende Andrea Lübcke mit, dass sie „keine Abwahl nur aufgrund von im Raum stehenden Vorwürfen unterstütze“ und in ihrer Fraktion um entsprechendes Verhalten werben werde. „Die Ergebnisse des Disziplinarverfahrens und des Gerichtsverfahrens gilt es in jedem Fall abzuwarten.“
Landratsamt in der Lübbener Reutergasse. Foto: Dörthe Ziemer
Was bleibt zu tun, wenn eigentlich keine hinreichenden Informationen zur Verfügung stehen? Laut Kommunalverfassung hat jede/r Kreistagsabgeordnete die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Nach Auskunft von Sven Herzberger haben im September zwei Mitglieder einer Fraktion dies getan. Das Gesuch wurde geprüft. Ob die Akteneinsicht inzwischen stattgefunden hat und wie viele Fraktionen davon Gebrauch gemacht haben – auch dazu gab es keine Antwort aus der Kreisverwaltung. Nach Wokreisel-Informationen haben Vertreter der Fraktion SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS in der vergangenen Woche Akteneinsicht genommen. Sie müssen sich dazu zum Stillschweigen verpflichten. Björn Lakenmacher (CDU) teilte auf unsere Anfrage zum Thema Akteneinsicht im September mit: „Im nichtöffentlichen Teil des Kreistages wurde ausführlich und detailliert berichtet. Wir haben keine Anhaltspunkte, dass hier unzutreffend oder unzureichend berichtet wurde.“ UBL und BVB/Freie Wähler nahmen zur Frage der Akteneinsicht keine Stellung.
„Ein Landrat hat seine Dezernenten zu schützen.“
Altlandrat Martin Wille (SPD)
Zur Erhellung der Sachverhalte bliebe noch, sich mit Menschen zu unterhalten, die früher an verantwortlicher Position gewirkt haben. Sven Herzbergers Amtsvorgänger Stephan Loge (SPD, Landrat von 2008 bis 2024) äußert sich öffentlich nicht zur Kreispolitik. Altlandrat Martin Wille (SPD; Landrat von 1997 bis 2008) ist hingegen in nahezu jeder Kreistagssitzung anwesend und nimmt auch als Parteimitglied rege Anteil an der Kreispolitik. Ihm sei bewusst, dass er als SPD-Mitglied als „befangen“ gelten könnte, sagt er. Doch „ganz neutral“ betrachtet, hätte er als Landrat bei Bekanntwerden möglicher Verfehlungen seiner Beigeordneten zunächst „den Sünder an seinen Schreibtisch“ geholt. Dies ist zwischen Sven Herzberger und Susanne Rieckhof nicht passiert, es hat lediglich eine schriftliche Anhörung Ende August gegeben. Ob Susanne Rieckhof zu den jüngsten Vorwürfen angehört wurde, dazu gab es keine Informationen aus dem Landratsamt. Martin Wille findet, dass im Falle eines Vergehens zunächst eine Abmahnung ein adäquates Mittel sei, denn das Disziplinarrecht sehe abgestufte Schritte vor. „Ein Landrat hat seine Dezernenten zu schützen“, ist er überzeugt.
„Dass jemand öffentlich so einseitig betrachtet wird, ist ein Hammer.“
Sylvia Lehmann (SPD), MdB, frühere Sozialdezernentin,
Dieser Einschätzung stimmt Sylvia Lehmann, derzeit SPD-Bundestagsabgeordnete und früher Sozialdezernentin des Landkreises, zu: „Ich vermisse aktuell die Fürsorgepflicht des Landrates.“ Ihre früheren Vorgesetzten, also die Landräte Hartmut Linke (SPD, Landrat von 1993-1997) und Martin Wille, hätten die Dezernenten und Beigeordneten „verteidigt, auch wenn sie ein anderes Parteibuch hatten“. „Dass jemand öffentlich so einseitig betrachtet wird, ist ein Hammer“, sagt Sylvia Lehmann mit Blick auf die Situation vor der Abwahl. Landrat Sven Herzberger sei es gelungen, viele Kreistagsmitglieder von seiner Sichtweise zu überzeugen. Wenn es in ihrer Amtszeit Kritik an Dezernenten gegeben habe – und das sei durchaus der Fall gewesen, sei das in kleinstem Kreis geklärt worden, erinnert sich Sylvia Lehmann. Nur einmal wurde ein Dezernent vom Kreistag abgewählt: Chris Halecker (Linke). Gegen ihn lag ein Strafbefehl wegen der Veruntreuung von Vereinsgeldern vor. Gegen den Strafbefehl war der Dezernent gerichtlich vorgegangen. 39 Kreistagsmitglieder wählten ihn – nach erfolgter Suspendierung – im Dezember 2018 ab. Die Verurteilung zu der Geldstrafe wurde wenig später von einem Gericht bestätigt.
Sowohl Martin Wille als auch Sylvia Lehmann berichten davon, dass Details zu den derzeit in Rede stehenden Vorwürfen „von den Dächern“ des Landratsamtes gepfiffen würden und die Runde machten, etwa bei ehemaligen Verwaltungsmitarbeitern. Dazu gehörten beispielsweise Gerüchte, was der Inhalt der mutmaßlich gelöschten E-Mail gewesen sei: Er sei banal gewesen, heißt es. Und die Mail sei aus dem Dezernat von Susanne Rieckhof gekommen – hätte also einen bestimmten Dienstweg und nicht den direkten Weg zum Landrat nehmen müssen. Doch solche Gerüchte, deren Gehalt sich angesichts laufender Verfahren nicht überprüfen lässt, sind nicht die einzigen Indiskretionen. Schon im August hatten Kreistagsabgeordnete kritisiert, dass sie von den mutmaßlichen Vorgängen in der WfG aus der Zeitung erfahren haben. Frühere Mitglieder der Gesellschafterversammlung der WfG monierten, nicht angehört worden zu sein. Über dieses Gremium entspann sich schließlich eine ganz eigene Debatte, die auf fragwürdigen Annahmen des Landrates fußte.
Die E-Mail, in der der Landrat Anfang September die Mitarbeiter der Kreisverwaltung über die Beurlaubung von Susanne Rieckhof informiert hat, fand ebenso schnell ihren Weg nach draußen wie die Information zum Umbau der Verwaltung Ende April. Kurz nach dem Sonderkreistag am 4. September, der auf die Beurlaubung von Susanne Rieckhof folgte und in dem der Landrat im nichtöffentlichen Teil über den Grund der Beurlaubung informierte, haben Medien über Details aus genau diesem nichtöffentlichen Teil berichtet. Die Fraktionsvorsitzenden kritisieren dies einvernehmlich und verweisen auf die Vertraulichkeit solcher Informationen. Da sei Vertrauen auch zu den Kollegen verloren gegangen, sagen Kersten Haase (BVB/Freie Wähler) und Andrea Lübcke (Grüne). Thomas Irmer (SPD), der in dieser Sitzung nicht anwesend war, verweist darauf, dass auch Mitarbeitende der Kreisverwaltung in solchen Sitzungen zugegen seien, weshalb er über das Verhalten der Kreistagsmitglieder nicht urteilen könne.
Inzwischen ist zu hören, dass vor der Abstimmung die Gesprächsdrähte glühen, um sicherzustellen, dass die Abwahl durchgeht. Offiziell will sich niemand dazu äußern. Der einzige, der das sogar in Sozialen Medien gemacht hat, ist Benjamin Kaiser (CDU). Auf eine Bildkachel der SPD mit der Aufschrift „Für uns gilt auch in schwierigen Zeiten: Erst das Land, dann die Partei“ schrieb er: „Mal sehen, wie die SPD LDS am 13.11. dazu steht!“ (Tag der Abwahl). An anderer Stelle schrieb er dazu: „Erst der Landkreis, dann die Partei, dann lange nichts und dann erst die Person!“
Epilog: Spannungsverhältnis
Auf der Startseite seiner Homepage schreibt der Anwalt von Susanne Rieckhof, David Hofferbert, über das „Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und subjektiven Rechten der Betroffenen“:
„So wichtig die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zur Aufrechterhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, also unserer freiheitlichen Gesellschaft, und der damit verbundenen (Rechts-)Sicherheit ist, kann und darf dieses Interesse nicht Ihre Interessen und Rechte als Bediensteter außer Acht lassen.“ Eine Vorstellung, dass man als Staatsbediensteter, seine subjektiven Rechte abtrete, passe jedoch nicht zu einem Rechtsstaat, heißt es weiter. So eine Vorstellung lasse „überdies außer Acht, dass es auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn die Rechte und Interessen der Bediensteten des öffentlichen Dienstes geachtet werden und sie so die Möglichkeit haben, ihr Amt bestmöglich wahrzunehmen“.
Wie in jeder gesellschaftlichen Gruppe entwickele sich auch im öffentlichen Dienst „regelmäßig eine bestimmte Gruppendynamik, die wesentlich durch die Eigeninteressen der handelnden Personen und die Entwicklung der Gruppe – zum Beispiel in puncto Gestaltung der Amtskultur, Aufnahme neuer Gruppenmitglieder, Umgang mit Dritten – geprägt werden. Ein Großteil der Konflikte beruht daher auf zwischenmenschlichen Konflikten und nicht auf Konflikten zwischen Bediensteten und der staatlichen Einrichtung, für die sie tätig sind“.
* Mit der Abwahl wird der Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt – bis zum Ende der Wahlperiode. Im Fall von Susanne Rieckhof ist das April 2027, da sie im Mai 2019 ihr Amt als Erste Beigeordnete antrat. In den ersten drei Monaten bekommt sie ihre vollen Bezüge, danach 75 Prozent der „ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge“. Summa summarum handelt es sich um einen niedrigen sechsstelligen Betrag.
Chris Halecker ist im März 2016 zum Ersten Beigeordneten gewählt und im Dezember 2018 abgewählt worden. Er bekam bis zum ersten Quartal 2024 die entsprechenden Bezüge, wie Landrat Sven Herzberger kürzlich mitteilte. Diese summieren sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag.
Hinweis: Die AfD-Fraktion im Kreistag hat auf all unsere Anfragen nicht geantwortet.
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